Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt
Arbeitsreiten am Rind
 

Aufwandsentschädigung Abrechnung

Der Verein Rinderhirten gemein. e.V. zahlt für anerkannte Übungsleiter und Ausbilder eine Aufwandsentschädigung. Der Betrag wurde vom Vereinsvorstand bei der Vorstandssitzung im März 2023 festgesetzt.
Zusätzlich können Auslagen für Getränke, Snacks und Essen bis zu einem maximalen festgelegten Basisbetrag pro Trainingsteilnehmer erstattet werden. Dieses ist keine Pauschale! Hierfür ist die entsprechende Rechnungsbeleg per E-Mail einzureichen.

Der ausgezahlte Betrag ist als Aufwandsentschädigung für die geleisteten Tätigkeit zu betrachten. Eine Überprüfung, ob der Betrag bei dem Arbeitgeber, Versicherungen, Finanzamt oder andern Behörden/Ämter angegeben wird/ist, erfolgt von dem Vereinsvorstand Rinderhirten e.V. gemeinnützig nicht. Die Angabe liegt ausschließlich bei der oben benannten Person


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