Das Ausbilder-Zertifikat wird jeweils für ein spezifisches Fachgebiet, wie zum Beispiel Rinderarbeit, Ropen oder Geländereiten, vergeben. Ziel ist es, qualifizierte und erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder einzusetzen, die sowohl fachlich als auch menschlich für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet sind.
Voraussetzung für die Zulassung als Ausbilderin oder Ausbilder ist eine umfassende Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet sowie der Einsatz eines erfahrenen und geeigneten Pferdes für diesen Bereich. Darüber hinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber über einen längeren Zeitraum als Übungsleiter im entsprechenden Fachgebiet tätig gewesen sein und über ausgeprägte Fähigkeiten in Teamarbeit sowie in der Menschenführung verfügen. Der Nachweis einer gültigen Ausbildung in „Erste Hilfe am Unfallort“ ist ebenfalls erforderlich. Zudem muss ein freier Ausbilderplatz im jeweiligen Fachbereich zur Verfügung stehen. Die fachliche und persönliche Eignung wird durch die Rinderhirten-Projektgruppe (RHPG) überprüft und bedarf anschließend der Zustimmung der Geschäftsführung der Rinderhirten RH gUG (haftungsbeschränkt).
Für den Fachbereich Rinderarbeit gelten zusätzliche Anforderungen. Hier ist eine langjährige Tätigkeit als Übungsleiter Voraussetzung, ebenso wie das uneingeschränkte Bestehen aller relevanten Rinderlehrgänge der Rinderhirten Akademie (RHA). Der Status von Reiterin oder Reiter und Pferd muss dem eines Rinderhüters entsprechen. Erwartet wird zudem die Fähigkeit, die Rinderherde sowie die jeweilige Umgebung sicher und vorausschauend zu lesen. Der Ausbilder muss außerdem in der Lage sein, die theoretischen Inhalte der Rinderlehrgänge verständlich, strukturiert und praxisnah an die Lehrgangsteilnehmenden zu vermitteln.
Das eingesetzte Pferd muss rindersicher, erfahren und ruhig im Umgang mit Rindern sein und alle notwendigen Positionen sicher beherrschen.
Weiterhin sind mehrfaches, vertieftes Hospitieren bei Einsteiger- und Rinderreiterlehrgängen, die Teilnahme an den Seminaren „Heckrinder & Co“, „Pferdekrankheiten“ und „Rinderkrankheiten“ sowie das eigenständige Abhalten eines Einsteigerlehrgangs unter Aufsicht erfahrener Ausbilderinnen und Ausbilder erforderlich. Dieser Lehrgang dient zugleich als abschließende Prüfung.
Eine Bewerbung ist nicht möglich; die Benennung erfolgt ausschließlich auf Vorschlag der Rinderhirten-Projektgruppe oder der Geschäftsführung der Rinderhirten RH gUG.
Die Ernennung zur Rinderhirten-Ausbilderin bzw. zum Rinderhirten-Ausbilder erfolgt befristet für die Dauer von drei Jahren. Eine Verlängerung um jeweils weitere drei Jahre kann durch die Rinderhirten-Projektgruppe erfolgen.
Bei Verstößen gegen die Rinderhirten-Leitlinien, bei Fehlverhalten im Rahmen von Lehrgängen oder bei Handlungen, die den Interessen der Rinderhirten RH gUG widersprechen, kann die Ernennung durch die Rinderhirten-Projektgruppe oder die Geschäftsführung der Rinderhirten RH gUG mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Der Inhalt dieser Seite wurde erstellt von der GF-Rinderhirten RH gUG und ist bindend ab Januar 2026